Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob ein Verkaufskommissionär dafür einzustehen hat, dass ein Verkäufer aufgrund eines gefälschten PayPal-Bestätigungsmails Ware im Glauben einer vorgenommenen Zahlung versendet.
Rechtsgrundlagen: § 384 UGB; § 390 UGB