Art 3 EuInsVO
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung unter Bezugnahme auf Art 3 EuInsVO widmet sich der EuGH unter anderem dem Mittelpunkt der der hauptsächlichen Interessen des Schuldners und dem Begriff der Niederlassung.
Art 3 EuInsVO
Auf dem Weg zu seiner Entscheidung unter Bezugnahme auf Art 3 EuInsVO widmet sich der EuGH unter anderem dem Mittelpunkt der der hauptsächlichen Interessen des Schuldners und dem Begriff der Niederlassung.