Zusammenfassung: Vorliegender Entscheidung wohnt die Frage inne, ob eine Irrtumsanfechtung beim Kauf von Fondsanteilen Erfolg verspricht. Wie wirken sich dahingehend ausgegebene "Fact-Sheets" und die Zurechnung des Handelns eines Abschlussgehilfen bei culpa in contrahendo aus?
Rechtsgrundlagen: § 871 ABGB; § 932 ABGB