Zusammenfassung: Vorliegend klärt der OGH die Frage, ob in Hinblick auf sexistische "Postings" auf einer Homepage die Kenntnis der IP-Adresse nach § 18 Abs 4 ECG zwingend erforderlich ist, um sich entsprechender Rechtsbehelfe bedienen zu können.
Rechtsgrundlagen: § 90 TKG; § 92 TKG; § 76a StPO; § 18 Abs 4 ECG