Zusammenfassung: In Bezug auf die Vermarktung gebrauchter Lizenzen für Computerprogramme durch Herunterladen aus dem Internet hatte sich der EuGH vertiefend mit der Erschöpfung des Verbreitungsrechts und dem Begriffsbild "rechtmäßiger Erwerber" zu beschäftigen.
Rechtsgrundlagen: Art 3 RL 2001/29/EG ; Art 4 RL 2001/29/EG ; § 16 Abs 3 UrhG