Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH in vorliegender Sache zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen.
Rechtsgrundlagen: § 1487 ABGB; ߧ 152 AußStrG
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich der OGH in vorliegender Sache zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Geltendmachung von Pflichtteilansprüchen.
Rechtsgrundlagen: § 1487 ABGB; ߧ 152 AußStrG
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