Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung wendet sich der OGH der Frage zu, ob auch auf Schuldbeitritte in Bezug auf Pflegegebühren das Regime des KSchG anzuwenden ist.
Rechtsgrundlagen: § 1347 ABGB; § 1404 ABGB; § 25c KSchG; § 25d KSchG; § 54 WrKAG