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Vereinbarung der internationalen Zuständigkeit nach Art 23 EuGVVO

Europäisches ZivilprozessrechtJudikaturCh. Koller; Prof. Dr. P. Oberhammer; A. Wall (Bearbeitung)ecolex 2010/278ecolex 2010, 770 Heft 8 v. 1.8.2010

Zusammenfassung: Der OGH hatte eine Gerichtsstandsvereinbarung zu beurteilen, die alleine die internationale Zuständigkeit Österreichs vorsieht, ohne weitere Angaben über die örtliche Zuständigkeit zu determinieren. Besteht die Ordinationsmöglichkeit nach § 28 Abs 1 Z 3 JN?

Rechtsgrundlagen: § 28 JN

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