Zusammenfassung: Der OGH hatte mit seiner Entscheidung die Verwertbarkeit von Transkribten heimlich erlangter Tonbandaufnahmen im Zivilprozess zu beurteilen. Wo liegt der Unterschied zu heimlich erlangten Tonbandaufnahmen und welchen Beweisregeln unterliegen sie?
Rechtsgrundlagen: § 16 ABGB; § 266 ZPO