Zusammenfassung: Vorliegendes Judikat behandelt die Fortsetzung des Pfandverwertungsverfahrens iZm der Vollstreckungsvereitelung durch den Verpflichteten. Worauf kommt es im konkreten Fall an, um von mangelndem Interesse des Gläubigers an dessen Rechtsverfolgung sprechen zu können?
Rechtsgrundlagen: § 256 Abs 2 EO