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Prozesskostensicherheit durch TRIPS-Abk in Markenstreitigkeiten nicht ausgeschlossen

MarkenrechtJudikaturHon.-Prof. Dr. G. Kucsko, RA; Mag. Dr. H. Wollmann, LL.M., RA (Leitung Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht); Dr. Bernhard Tonninger, RA (Anmerkung)ecolex 2010/253ecolex 2010, 691 Heft 7 v. 1.7.2010

§ 57 ZPO; Art 18 AEUV

Hier war fraglich, ob sich ein Angehöriger eines Nicht-EU-Staats im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel des Art 4 TRIPS-Abk auf das Diskriminierungsverbot nach Art 18 AEUV berufen kann und somit von der Pflicht zum Erlag einer Prozesskostensicherheit befreit ist.

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