§ 57 ZPO; Art 18 AEUV
Hier war fraglich, ob sich ein Angehöriger eines Nicht-EU-Staats im Rahmen der Meistbegünstigungsklausel des Art 4 TRIPS-Abk auf das Diskriminierungsverbot nach Art 18 AEUV berufen kann und somit von der Pflicht zum Erlag einer Prozesskostensicherheit befreit ist.