Zusammenfassung: Wollmann widerspricht in seiner Replik den Ausführungen von Graf zur Nichtigkeit von Folgeverträgen (ecolex 2010, Seite 646) und kritisiert das Bestreben, den (vermeintlich) Geschädigten aus dem sog "Aufzugskartell" mit allen Mitteln die zivilrechtliche Geltendmachung von Ersatzansprüchen zu ermöglichen ohne wettbewerbsrechtliche oder allgemeine zivilrechtliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Er geht dabei va auf die entsprechende Rsp, die fragliche Weite der Nichtigkeitssanktion des § 879 ABGB, den Schutzzweck des Kartellverbots und die Frage der Effizienz der Rechtsfolgen für den Kunden bei Teilnichtigkeit der Folgeverträge ein.