Zusammenfassung: Mazal befasst sich in seinem Beitrag mit der in der Praxis oft strittigen Frage, zu welchem Zeitpunkt der Betriebsinhaber gem § 109 ArbVG verpflichtet ist, den Betriebsrat über beabsichtigte Betriebsänderungen zu informieren. Er geht va auf den Meinungsstand in Literatur und Judikatur und den Entscheidungsprozess und Mitwirkungsinteressen ein.
Rechtsgrundlagen: § 109 ArbVG