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Die feste Einrichtung im internationalen Steuerrecht

SteuerrechtJudikaturMag. Martina Gruber (Anmerkung); Mag. Christoph Marchgraber, Beide Mitarbeiter am Institut für öst. und internat. Steuerrecht, WU Wien (Bearbeitung)ecolex 2010/67ecolex 2010, 190 - 191 Heft 2 v. 1.2.2010

Zusammenfassung: In vorliegender Sache war fraglich, ob im Zusammenhang mit Werkvertragseinkünften eine Wohnung zu bloßen Schlafzwecken im Inland einem in Italien ansässigen Werkunternehmer als feste Einrichtung zuzurechnen ist.

Rechtsgrundlagen: Art 14 DBA Italien

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