§ 875 ABGB
Der OGH setzte sich in seiner Entscheidung differenzierend mit dem Begriff des "Verhandlungsgehilfen" im Lichte des § 875 ABGB auseinander. Insofern wurde erläutert wie mit einem Gehilfen zu verfahren ist, der in einem Vertragsverhältnis zu beiden streitverfangenen Parteien steht.