Zusammenfassung: In seinem Beitrag befasst sich der Autor eingehend mit den Änderungen des AktG im Lichte des AktRÄG 2009. Dabei beschränkt er sich auf die wichtigsten Neuerungen, vor allem den nunmehr weiter ausgestalteten Vorschriften betreffend die Hauptversammlung wird Beachtung geschenkt und "neue" Formen der Hauptversammlung werden vorgestellt. Änderungen ergaben sich auch hinsichtlich der Einberufung der HV, Inhaltserfordernisse gem. § 106 AktG und die Einberufungsfrist. Darüber hinaus werden die Bereitstellung von Informationen und die damit verknüpften Einsichtsmöglichkeiten der Aktionäre so wie das Einbringen von Gegen- und Ergänzungsanträgen behandelt.