§ 23 Abs 4 TabMG; § 34 Abs 1 Z 4 TabMG; § 35 Abs 1 Z 4 TabMG; § 40 TabMG
Der OGH entschied in der Sache und hatte sich damit zu befassen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Tabakverkaufsstelle vom Pächter nach Erlöschen der Gewerbeberechtigung zwingend verlegt werden kann.