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Condictio causa data, causa non secuta unter Lebensgefährten für Lebenshaltungskosten

ZivilrechtJudikaturG. Wilhelm; H. Friedlecolex 2009/298ecolex 2009, 762 - 763 Heft 9 v. 1.9.2009

§ 1435 ABGB

Der OGH hatte zu beurteilen, unter welchen Umständen laufende Aufwendungen unter Lebensgefährten als außerordentliche gelten und somit bei Zweckverfehlung einen Rückforderungsanspruch bewirken. Zu differenzieren ist insofern, ob während der Ausbildungszeit des anderen geleistet wird und pro futuro eine Gegenleistung erwartet wird.

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