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Strandes-Costs-Beiträge für Zeitraum 19.2.1999 bis 30.9.2001 sind doch zu zahlen

RechtsprechungZivilrechtBearb. v. Georg Wilhelm, Univ. Prof.; Harald Friedl, RAAecolex 2008/302ecolex 2008, 819 Heft 9 v. 15.9.2008

§ 1431 ABGB; § 69 ElWOG

Das Gericht stellte fest, dass nach § 10 Abs 1 Stranded-Costs-VO II, welcher die Einhebung der Stranded-Costs Beiträge regelt, die zugelassenen Stromkunden für den Zeitraum 19.2.1999 bis 30.9.2001 zur Entrichtung verpflichtet sind.

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