§ 1295 ABGB; § 1302 ABGB; § 1311 ABGB
Das Gericht befasste sich mit der Schadenszurechnung in einem Fall der summierten Einwirkungen, bei dem der haftungsbegründende Behandlungsfehler mit einem dem Geschädigten selbst belastenden schicksalhaften Geschehen schadensstiftend zusammenwirkte.