§ 1294 ABGB; § 1302 ABGB
In der vorliegenden Entscheidung befasste sich das Gericht mit der Frage, ob ein Schadensanlagefall vorliegt, wenn die den Schaden stiftende Sache mit einem "Anlageschaden" behaftet war, der später den hypothetischen Schaden an den von der schadensstiftenden Sache verschiedenen Gütern verursacht hätte.