§ 1295 ABGB
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eine Bank eine Schutzpflichtverletzung begangen hat, indem sie einem Kunden, der 14 000 in Bar behob, nicht anbot, eine Überweisung vorzunehmen oder die Auszahlung zumindest in einem abgetrennten Raum zu tätigen.