§ 1295 ABGB; § 69 KO; § 182 ZPO
Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob einem Neugläubiger, mit dem der Geschäftsführer eines Unternehmens trotz Insolvenzreife kontrahierte, nur der Verrauensschaden oder auch das Erfüllungsinteresse zu ersetzen ist.