§ 77 GewO 1994
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen Stellung und erläutert, dass ein vom Konsenswerber vorgelegter Messbericht keinen tauglichen Ersatz für en gewerbetechnisches Sachverständigengutachten bildet.
§ 77 GewO 1994
Der VwGH nimmt zur Beurteilung der Zumutbarkeit von Lärmbelästigungen Stellung und erläutert, dass ein vom Konsenswerber vorgelegter Messbericht keinen tauglichen Ersatz für en gewerbetechnisches Sachverständigengutachten bildet.