§ 46 Abs 1 GewO 1994; § 345 Abs 9 GewO 1994; § 38 AVG
Das Vorliegen einer gültigen Gewerbeberechtigung ist bei Beurteilung der Zulässigkeit der Gewerbeausübung in einer weiteren Betriebsstätte als Vorfrage zu prüfen.
VwGH 28.3.2007, 2007/04/0038
§ 46 Abs 1 GewO 1994; § 345 Abs 9 GewO 1994; § 38 AVG
Das Vorliegen einer gültigen Gewerbeberechtigung ist bei Beurteilung der Zulässigkeit der Gewerbeausübung in einer weiteren Betriebsstätte als Vorfrage zu prüfen.
VwGH 28.3.2007, 2007/04/0038