§ 79 GewO 1994
Der VwGH prüft, ob die Beschränkung der Betriebszeiten als wesensverändernde Auflage einer Betriebsanlage zu qualifizieren ist.
VwGH 28.3.2007, 2005/04/0185
§ 79 GewO 1994
Der VwGH prüft, ob die Beschränkung der Betriebszeiten als wesensverändernde Auflage einer Betriebsanlage zu qualifizieren ist.
VwGH 28.3.2007, 2005/04/0185