Zusammenfassung: Der Autor gibt einen Überblick über die Überwachungsbefugnisse von Holdinggesellschaften und weist darauf hin, dass aus überwachungsrechtlicher Perspektive eine Kapitalgesellschaft als Muttergesellschaft zu präferieren wäre.
Rechtsgrundlagen: § 84 AktG; § 70 AktG