§ 142 HGB; § 142 UGB; § 136 GBG; § 76 Abs 1 lit j NO; § 89a Abs 1 Z 2 NO
Die Anwachsung nach § 142 HGB bzw UGB bezieht auch Grundstückseigentum mit ein und hat ohne weitere Übertragungsakte Universalsukzession zur Folge. Zur Grundbuchsberichtigung reicht eine notarielle Amtsbestätigung über die Universalsukzession zur Bescheinigung der außerbücherlichen Rechtsänderung.