§ 93 Abs 1 StVO
Der OGH konkretisiert die Reichweite der Säuberungs- und Streupflichten von Anrainern und erläutert, dass auch eine innerhalb der 3m-Grenze befindliche angrenzende Grundfläche im Eigentum eines Dritten keine Auswirkung auf den Anrainerstatus hat.
OGH 5.10.2006, 2 Ob 86/06w