§ 1101 ABGB; § 48 KO
Auch bei Abbauverträgen besteht ein gesetzliches Pfandrecht des Bestandgebers, das ua auch die Kosten der Mietzinsklage sichert. Eine Durchfahrtsentschädigung ist als Bestandteil des Nutzungsentgelts zu behandeln.
OGH 13.7.2007, 3 Ob 147/07z