Zusammenfassung: Der Autor gibt einleitend einen Überblick über die Eckpunkte des VbVG und behandelt die Frage, ob beim Asset Deal von einem Haftungsfolgen des VbVG auszugehen ist. In diesem Zusammenhang nimmt er auch zum Anwendungsbereich der Umgehungsbestimmung des § 10 Abs 2 VbVG Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 14 BAO; § 15 Abs 2 BAO; § 2 UmwG; § 10 Abs 2 VbVG