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BMF-Richtlinien zu § 295a BAO

SteuerrechtKlaus Hilberecolex 2007, 798 - 802 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht bezugnehmend auf entsprechende Richtlinien des BMF und anhand von Fallbeispielen den Geltungsbereich des § 295a BAO und nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines " rückwirkenden Ereignisses" Stellung. Darauf aufbauend erläutert er auch, wer zur Geltendmachung eines Abänderungsantrags legitimiert ist und konkretisiert die Verjährungsbestimmungen.

Rechtsgrundlagen: § 295a BAO; § 78 BAO; § 205 Abs 6 BAO

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