Zusammenfassung: Der Autor veranschaulicht bezugnehmend auf entsprechende Richtlinien des BMF und anhand von Fallbeispielen den Geltungsbereich des § 295a BAO und nimmt zur Beurteilung des Vorliegens eines " rückwirkenden Ereignisses" Stellung. Darauf aufbauend erläutert er auch, wer zur Geltendmachung eines Abänderungsantrags legitimiert ist und konkretisiert die Verjährungsbestimmungen.
Rechtsgrundlagen: § 295a BAO; § 78 BAO; § 205 Abs 6 BAO