§ 245 Abs 3 BAO; § 273 Abs 1 BAO; § 307 Abs 1 BAO
Die Bezugnahme auf die in der Rechtsmittelbelehrung vom Finanzamt gewählte Bescheidbezeichnung ist für die gebotene Individualisierung des Bescheides in einem Fristverlängerungsantrag ausreichend.
§ 245 Abs 3 BAO; § 273 Abs 1 BAO; § 307 Abs 1 BAO
Die Bezugnahme auf die in der Rechtsmittelbelehrung vom Finanzamt gewählte Bescheidbezeichnung ist für die gebotene Individualisierung des Bescheides in einem Fristverlängerungsantrag ausreichend.