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Keine Bescheidberichtigung gem § 293b BAO

SteuerrechtBernhard Caneteecolex 2007/344ecolex 2007, 804 - 805 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 293b BAO

Unrichtigkeiten, die auf eine unzutreffende Rechtsansicht der Steuerbehörde und nicht auf Fehler in der Steuererklärung zurückzuführen sind, rechtfertigen keine Bescheidberichtigung nach § 293b BAO.

VwGH 25.6.2007, 2002/14/0100

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