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Urteilsveröffentlichungen in Pop-up-Fenstern weitgehend wirkungslos

WettbewerbsrechtBernhard Tonningerecolex 2007/333ecolex 2007, 784 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: In Hinblick auf die zunehmende Häufigkeit von Pop-up-Blockern ist nicht nur die Urteilsveröffentlichung in einem Pop-up-Fenster, sondern auch auf der Homepage des Rechtsverletzers geboten.

Rechtsgrundlagen: § 85 UrhG; § 25 UWG; § 55 MSchG; § 149 PatG

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