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Seelenschmerz ausgelöst durch die Pflege des schwerstverletzten nahen Angehörigen

Schadenersatzrechtecolex 2007/321ecolex 2007, 763 Heft 10 v. 1.10.2007

Zusammenfassung: Angehörigen steht ein Schmerzengeldanspruch für den durch die Betreuung eines schwerstverletzten Familienangehörigen bedingten Seelenschmerz zu.

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1325 ABGB; § 1 EKHG; § 13 EKHG; § 15 Abs 3 EKHG

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