§ 88 TKG 2003; § 16 Abs 2 TKG 2003; § 16 Abs 3 TKG 2003
Der VwGH beschreibt die behördlichen Handlungspflichten zur Gewährleistung des ungestörten Telekommunikationsverkehrs und prüft die Zulässigkeit einer behördlichen Außerbetriebsetzung.
§ 88 TKG 2003; § 16 Abs 2 TKG 2003; § 16 Abs 3 TKG 2003
Der VwGH beschreibt die behördlichen Handlungspflichten zur Gewährleistung des ungestörten Telekommunikationsverkehrs und prüft die Zulässigkeit einer behördlichen Außerbetriebsetzung.