§ 1295 ABGB
Ein vertraglicher Schadenersatzanspruch steht einem Ersatzanspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter entgegen. Zwischen zwei Verträgen mit Schutzwirkung zugunsten des (identen) Dritten besteht hingegen keine Rangordnung.
OGH 03.11.2005, 6 Ob 21/04p