Zusammenfassung: Die Autoren beschreiben die Rechtsänderungen, die in das FinStrG durch das AbgÄG eingefügt wurden und nunmehr eine Haftung juristischer Personen auch im FinStrG vorsehen. So erläutern sie die Modifikationen bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlich zu verfolgenden Finanzvergehen, erörtern die Strafzumessungskriterien und üben Kritik an der fehlenden körperschaftssteuerlichen Abzugsfähigkeit von Verbandsgeldbußen.