Zusammenfassung: Die Autorin nimmt Bezug auf die Reform des Wettbewerbsgesetzes 2002 und unterzieht die in § 11 Abs 3 ff WettbG normierte Kronzeugenbestimmung einer näheren Betrachtung. Dabei beschreibt sie auch den Stellenwert von Kronzeugenprogrammen in den USA und der EU und stellt die US- und gemeinschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen den österreichischen Anwendungsvoraussetzungen vergleichend gegenüber.