Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit den, durch das VbVG eingefügten Tatbeständen des § 68 Abs 1 Z 1 und § 229 Abs 1 Z 1 BVergG 2006 auseinander, die vorsehen, Unternehmer im Fall einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen bestimmter Delikte von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen fehlender beruflicher Zuverlässigkeit auszuschließen. Dabei behandelt sie auch die Frage, ob ein Unternehmer die Möglichkeit zum Entlastungsbeweis besitzt und erörtert, in welchen (Ausnahme-)Fällen aus zwingenden öffentlichen Interessen auf das Vorliegen des Kriteriums der beruflichen Zuverlässigkeit verzichtet werden kann.