§ 188 HGB
In Übreinstimmung zu OGH, 10 O 73/04i legt der erkennende Senat dar, dass die Zusage einer Abfindungsleistung für den Fall des Austritts eines Kommanditisten oder atypisch stillen Gesellschafters keine Rechtsgültigkeit erlangt, sofern die Erfüllung der Abfindungsansprüche eine Abschichtung zur Folge hätte.