§ 1158 Abs 2 ABGB; § 10 MSchG; Abschn 17 lit a KollV für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe
Der OGH erläutert, dass die im konkreten Fall erfolgte Festlegung einer 4wöchigen Probezeit mit dem Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe nicht in Einklang steht.