§ 3 Abs 3 IESG
Der OGH prüft, ob die Bestimmung des Insolvenzausfallsgelds unter Zugrundelegung der im Dienstvertrag bedungenen dreimonatigen Kündigungsfrist und der Kündigungstermine zum 15. und Monatsletzten zu erfolgen hat.
OGH, 17.02.2005, 8 ObS 1/05p