Zusammenfassung: Die DSK äußert keine Bedenken gegen eine elektronische Erfassung der Arbeitszeit in der Form, dass die Arbeitnehmer selbst ihre Beschäftigungszeiten in einer Zeittabelle erfassen. Die zusätzliche Protokollierung des Eingabezeitpunkts steht aber mit datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang.
DSK, 16.11.2004, K 120.951/0009-DSK/2004