§ 1118 ABGB
Der OGH erläutert, dass einem Untermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages keine Abwehrrechte mehr gegen die Räumungsklage des Hauptbestandgebers zustehen.
OGH, 26.01.2005, 3 Ob 278/04k
§ 1118 ABGB
Der OGH erläutert, dass einem Untermieter nach Beendigung des Hauptmietvertrages keine Abwehrrechte mehr gegen die Räumungsklage des Hauptbestandgebers zustehen.
OGH, 26.01.2005, 3 Ob 278/04k