§ 69 EBG; § 425 HGB
Der OGH beschreibt die Abschlussmodalitäten und die maßgeblichen Rechtsgrundlagen eines Eisenbahnfrachtvertrages. Weiters nimmt er Stellung zur Bestimmung des Absenders und zu den Anwendungsvoraussetzungen der Beweisbestimmung des § 69 Abs 3 EBG.