§ 1002 ABGB; § 1003 ABGB; § 1293 ABGB; § 194 ABGB
Der OGH erörtert, dass die Bank durch die Zusammenlegung des Girokontos des Treuhänders mit dem Treuhandkonto zum Ziel der Begleichung von Darlehensforderungen der Bank gegen den Treuhänder gegenüber dem Treugeber schadenersatzpflichtig wird.