§ 932 ABGB; § 1167 aF ABGB
Der OGH erörtert, dass der aus der Verbesserung des schadhaften Werks resultierende Verdienstentgang als Mangelfolgeschaden zu qualifizieren ist und legt dar, dass Mangelfolgeschäden nicht zurr Zurückbehaltung des Werkentgelts legitimieren.