§ 1301 ABGB; § 1302 ABGB; § 1325 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur solidarischen Haftung des Mittäters eines Raubüberfalls und erläutert die Bemessung des Schmerzengeldanspruchs für psychische Beeinträchtigungen.
OGH, 14.10.2003, 1 Ob 200/03y
§ 1301 ABGB; § 1302 ABGB; § 1325 ABGB
Der OGH nimmt Stellung zur solidarischen Haftung des Mittäters eines Raubüberfalls und erläutert die Bemessung des Schmerzengeldanspruchs für psychische Beeinträchtigungen.
OGH, 14.10.2003, 1 Ob 200/03y